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Elterngeld


aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Elterngeld ist in der Familienpolitik die Zahlung staatlicher Mittel an Eltern. Ähnlich wie Erziehungsgeld und Kindergeld dient es der finanziellen Unterstützung junger Familien. Elterngeld ist keine dauerhafte Unterstützung, sondern wird nur für einen kurzen Zeitraum (gewöhnlich etwa ein Jahr) direkt nach der Geburt des Kindes ausbezahlt. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und soll als vorübergehender Lohnersatz dienen.

Deutschland


Deutschland hat mit nur 1,3 Kindern pro Frau eine Fertilitätsrate unter dem EU-Durchschnitt, anders als gemeinhin zitiert aber nicht die niedrigste der Welt - von derzeit 25 EU-Ländern liegen noch zehn Staaten hinter Deutschland. Schon Mitte der 1970er Jahre sank die Fertilitätsrate in der BRD auf 1,4 ab. Als ideal, um die Bevölkerungszahl ohne Zuwanderung konstant zu halten, gilt aber eine Fertilitätsrate von 2,1. Um Paaren die Entscheidung für eine Familiengründung zu erleichtern, plante beispielsweise die SPD ein einkommensabhängiges Elterngeld nach skandinavischem Modell. Im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2005 warb die SPD mit diesem Konzept um Wählerstimmen. Das Elterngeld sollte laut den Plänen von Familienministerin Renate Schmidt langfristig das bisherige Erziehungsgeld ersetzen, das gegenwärtig bis zu 24 Monate lang ausbezahlt wird. Im Gegensatz zu diesem sollte kein fester Pauschalbetrag gezahlt werden, sondern die Höhe richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Vom skandinavischen Modell sollte laut Ankündigung auch die Regelung übernommen werden, dass sowohl die Mutter als auch der Vater jeweils einen festgelegten Anteil der Zeit übernehmen müssen. Indirekt sollte damit der Erziehungsurlaub, der für den Staat kostspielig und für Eltern beruflich riskant ist, auf eine kürzere Zeit gesenkt werden und gleichzeitig ein Anreiz zur Familiengründung geschaffen werden.
Der Koalitionsvertrag der Großen Koalition aus CDU und SPD, der im November 2005 verabschiedet wurde, sah die Einführung eines einkommensabhängigen Elterngeldes vor.
Anfang Mai 2006 einigte sich die Koalition auf einen Kompromiss, der die Einführung des Elterngeldes ab dem 01. Januar 2007 vorsieht. Die Höhe des Elterngeldes soll 67 % des zuvor bezogenen Netto-Einkommens, maximal jedoch 1800 Euro pro Monat betragen. Es soll für Eltern gelten, deren Kind ab dem 01. Januar 2007 geboren wird. Für Mütter oder Väter ohne Einkommen, Arbeitslose, Geringverdiener oder Studenten soll es einen Sockelbetrag von 300 Euro geben, der nicht mit anderen Sozialleistungen, wie etwa dem Arbeitslosengeld II, verrechnet werden soll.
Das Elterngeld soll bis zu zwölf Monate ausbezahlt und um zwei so genannte "Vätermonate" verlängert werden, sofern auch der zweite Elternteil (oft der Vater) mindestens für diese Zeit zu Hause bleibt und sich um die Betreuung kümmert. Bei gleichem Budget sollen die Berufspausen auf einen Zeitraum von insgesamt zwei Jahren gestreckt werden können.
Sonderregelungen
Reduziert ein Vater oder eine Mutter nach der Geburt stundenweise die Arbeit, so darf dieses Teilzeit-Arbeitsverhältnis 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Ansonsten entfällt der Anspruch auf Elterngeld. Alleinerziehende können die "Vätermonate" zusätzlich für sich beanspruchen, da sie die Erziehungsleistung beider Elternteile gleichermaßen erfüllen. Ist die Zeit zwischen zwei Geburten zu kurz, um wieder in ein Arbeitsverhältnis einzutreten, ist ein "Geschwisterbonus" bei der Einkommensberechnung vorgesehen
Kritik am Elterngeld
Für Geringverdiener, die bisher 24 Monate 300 € Erziehungsgeld bekommen haben, ist die neue Regelung eine Verschlechterung. Für Gutverdienende, die bisher aufgrund mangelnder Bedürftigkeit kein Erziehungsgeld bekommen haben, ist sie eine Verbesserung. Man kann dem Modell also eine Umverteilung von unten nach oben vorwerfen.

Frankreich


Frankreich kündigte im September 2005 die Einführung eines monatlichen Elterngeldes von 750 Euro an. Diese Möglichkeit soll ab dem dritten Kind als Alternative zum dreijährigen Erziehungsurlaub angeboten werden; während des Erziehungsurlaubs beträgt der Lohnausgleich für Eltern lediglich 512 Euro. Das Elterngeld ist auf ein Jahr befristet.
Das Elterngeld soll Eltern, die bereits Kinder haben, mehr Zeit und mehr Geld zur Verfügung stellen. Zugleich bedeutet es für den Staat niedrigere Ausgaben, da die Unterstützungszeit kürzer ist als beim Erziehungsurlaub. Das bevölkerungspolitische Ziel des Elterngeldes ist zudem die Erhöhung der Fertilitätsrate in Frankreich von derzeit 1,9 Kindern pro Frau auf mindestens 2,1 Kinder.

Skandinavien


In skandinavischen Ländern wird Elterngeld seit Jahren erfolgreich praktiziert.
In Schweden wird Eltern für insgesamt 480 Tage ein Elterngeld gewährt. 360 Tage davon wird ein Anteil von 80 Prozent des früheren Lohns ausbezahlt. Zusätzlich dürfen die Elternteile ihre Arbeitszeit um bis zu zwei Stunden täglich verkürzen, bis das Kind acht Jahre alt ist, allerdings ohne Lohnausgleich. Die Erhöhung der Geburtenrate in Schweden wird auf diese Praxis zurückgeführt. Auch die Familienarmut wurde durch die Ausbezahlung von Elterngeld gesenkt.
In Norwegen haben Eltern Anspruch auf Elterngeld für ein Jahr in Höhe von 80% des früheren Lohns oder alternativ für 42 Wochen zu 100%. In Finnland wird Elterngeld für neun Monate und in Dänemark für mindestens sechs Monate ausbezahlt.